VERKAUFSBEDINGUNGEN - ALTA-VIA
Alta-Via bietet Kombinationen von Reiseleistungen: es handelt sich um Pauschalreisen im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten, insbesondere von den in Artikel 15 genannten wichtigsten Rechten. Hier wird das Wort Reise benutzt, was Pauschalreise bedeutet.
Unsere Angebote sind nur auf unseren Websites www.alta-via.de und www.trekking-aostatal.de (nachstehend gen. "die Websites") vorgestellt. Durch diese Websites stellen wir ihnen detaillierte Informationen über jede Pauschalreise zu Verfügung. Sie können sich informieren über die Tagesabläufe, Mindestteilnehmerzahl, erforderliches Niveau, Unterbringungsarten sowie Verpflegung, etc.
1.1. Erforderliches Niveau
Unsere Reisen können ein sehr hohes Niveau erfordern. Deshalb empfehlen wir Ihnen dringend, vor Anmeldung die Informationen über das erforderliche Niveau auf dem Programm zu lesen. Falls Sie Zweifel irgendwelcher Art haben sollten, zögern Sie nicht, Alta-Via oder einen Spezialisten (Ihren Arzt, einen Sportarzt oder einen Spezialisten für Hypoxie oder Höhenkrankheit) zu kontaktieren, um sich beraten zu lassen, bevor Sie sich anmelden.
Jeder Reisende muss sicherstellen, dass seine körperliche Verfassung der beabsichtigten Reise angepasst wird. Alta-Via kann nicht haftbar gemacht werden, wenn während der Reise körperliche Unzulänglichkeiten festgestellt werden. Alta-Via könnte einem Reisenden die Weiterreise verweigern, insbesondere dann wenn sich dieses für ihn selbst und für andere Teilnehmer der Gruppe als gefährlich herausstellt, ohne dass der Reisende die von Alta-Via getroffene Entscheidung anfechten kann und dass er eine Entschädigung oder solche Erstattung beantragen kann.
1.2. Aufgetretene Risiken
Alta-Via bietet sportliche Reisen in naturellem Gelände an, das weder gesichert noch "bereinigt" ist, ohne größere Hilfsinfrastrukturen. Die Haupteigenschaft der Regionen, wo wir meistens reisen, ist, dass die Hilfsmittel beträchtlich weniger leistungsstark als in Städten sind. Alarm zu geben, ist oft schwierig. Die Interventionsmittel sind sehr begrenzt. Die Verkehrsmittel und die Hilfsmittel sind viel weniger effizient als in Städten oder "zivilisierten" Zonen (besonders aufgrund der Wetterbedingungen). Die Möglichkeiten der Behandlung einer Verletzung oder einer Krankheit sind begrenzt oder nicht vorhanden, oder noch unzugänglich in einer Zeit, die in Städten normal ist. Die Folge ist, dass eine Verletzung oder eine Krankheit, die in Städten einfach zu behandeln ist, einen ernsten oder verhängnisvollen Ausgang haben könnte. Sie dürfen sich nicht zu solch einer Reise anmelden, ohne dass Ihnen dieses Problems bewusst ist.
Jeder Reisende muss sich dessen bewusst sein, dass er aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (schlechter Straßen- und Kommunikationsbedingungen, Entfernung zu medizinischen Einrichtungen, etc.) Risiken jeglicher Art eingehen kann. Er geht davon aus, dass er die Fakten genau kennt. Jeder Reisende muss die Hinweise, die im Programm und vom Reiseleiter angegeben sind, befolgen. Alta-Via haftet nicht für die persönliche Unvorsichtigkeit eines Reisenden und kann jederzeit ohne Entschädigung einen Reisenden ausschließen, dessen Niveau seine Sicherheit oder die seiner Gruppe gefährden würde.
1.3. Wetter
Die von Alta-Via organisierten Reisen unterliegen den Unwägbarkeiten des Wetters.
Auch wenn die Teilnehmer auf perfektes Wetter hoffen können, sieht die Realität oft anders aus, vor allem bei mehrtägigen Reisen. Daher müssen die Teilnehmer psychologisch und kleidungstechnisch auf schwierige Wetterbedingungen vorbereitet sein: Regen, Wind, Schnee, Kälte, aber auch Hitzewellen und brennende Sonne. Der Bergführer wird den Zeitplan und die Route so gut wie möglich anpassen, um die damit verbundenen Unannehmlichkeiten so gering wie möglich zu halten. Siehe auch Absatz 7 dieser Verkaufsbedingungen.
1.4. Menschen mit eingeschränkter Mobilität
Unsere Reisen sind nicht für alle anpassbar und/oder zugänglich, insbesondere für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
2.1. Mitgliedschaft in der Association Alta-Via
Die Anmeldung zu einer Reise bedeutet die Mitgliedschaft in unserer Association. Der Jahresbeitrag ist frei. Mit der Anmeldung zu einer unserer Reisen erkennt der Reisende unsere Verkaufsbedingungen an.
2.2. Verkaufsvertrag
Mit Reiseanmeldung bietet der Reisende den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung (das Programm) und die ergänzenden Informationen von Alta-Via für die jeweilige Reise.
2.3. Reiseanmeldung für Mitreisende
Die Person, die die Anmeldung im Namen und für die verschiedenen Teilnehmer einer Pauschalreise vornimmt, bestätigt, die Verkaufsbedingungen gelesen zu haben und verpflichtet sich, diese sowie alle von Alta-Via zur Verfügung gestellten Informationen bezüglich der Pauschalreise an jeden Mitreisenden zu übermitteln.
2.4. Wie meldet man sich an?
Die Anmeldung kann online auf den Websites mit einem für jede Reise bestimmten Formular, per E-Mail oder per Telefon erfolgen.
2.5. Bestätigung
Unabhängig von der verwendeten Anmeldungsmethode wird Ihre Anmeldung von Alta-Via nur bestätigt, wenn genügend Plätze verfügbar sind und wir Ihre Anzahlung innerhalb von 72 Stunden erhalten. Wenn Ihre Anmeldung aufgrund der fehlenden Verfügbarkeit von Alta-Via nicht bestätigt werden kann, wird Ihnen der vollständige Betrag zurückerstattet. Alta-Via wird Ihnen eine Anmeldebestätigung per E-Mail senden. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung per E-Mail von Alta-Via zustande.
2.6. Widerruf
Pauschalreisen sind vom Widerruf ausgenommen. Ihre Anmeldung gilt als eine feste Anmeldung und kann nicht kostenfrei abgebrochen werden (s. Artikel 5.1. Stornierung vor Reisebeginn).
2.7. Behördliche Formalitäten und Gesundheitsvorschriften
Die Reiseanmeldung muss mit Vor- und Nachnamen des Reisenden erfolgen, wie auf dem für die Reise verwendeten Personalausweis angegeben. Jeder Reisende muss die Übereinstimmung der Schreibweise von Namen und Vornamen auf den Reisedokumenten (Tickets, Flugkarte, Visa usw.) mit denen auf dem Personalausweis überprüfen.
2.8. Minderjährige
Ein minderjähriges Kind in Begleitung eines Erwachsenen kann an einer unserer Reise teilnehmen, vorausgesetzt, das Alter und die körperlichen Fähigkeiten ermöglichen es, die Reise unter normalen Bedingungen zu absolvieren. Der Minderjährige bleibt während der gesamten Reise in der Verantwortung des Inhabers der elterlichen Sorge, trotz Anwesenheit eines Reiseleiters.
Bei einer Anmeldung mehr als 35 Tagen vor Reiseantritt muss eine Anzahlung von 30% geleistet werden. Der Restbetrag ist spätestens 35 Tage vor Reiseantritt zu bezahlen. Wir bestätigen die Anzahlungen und Restzahlungen per E-Mail. Im Falle der Anmeldung innerhalb von 35 Tagen vor Reiseantritt muss der volle Betrag bei der Anmeldung bezahlt werden. Für eine Anmeldung von 15 Tagen oder weniger vor Reiseantritt muss die Zahlung ausschließlich mit Kreditkarte vorgenommen werden. Jede Verspätung in der Zahlung des Restbetrages könnte als Kündigung verstanden werden, für die eine Stornogebühr in Kraft tritt (s. Artikel 5.1.). Für jede von Alta-Via bestätigte Zahlung wird eine Rechnung mit den Zahlungsdetails per E-Mail an die Person, die das Anmeldeformular unterzeichnet und/oder die Online-Registrierung bestätigt hat, gesendet.
Die Preise unserer Reisen können bis zu 20 Tagen vor Reiseantritt nach oben oder unten angepasst werden, ohne dass eine Stornierung möglich ist. Dies hängt von den folgenden Entwicklungen ab:
Jede Weigerung des Reisenden, diese Anpassung zu zahlen, soweit sie nicht wesentlich ist, wird als Stornierung der Reisenden betrachtet und Stornierungsgebühren werden erhoben, wie im Artikel 5.1. geschrieben. Alta-Via informiert Reisende per E-Mail über jede wesentliche Preisänderung nach oben oder unten, sobald der Grund für die Änderung bekannt ist. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 8% ist der Reisende berechtigt, den Kaufvertrag ohne Stornogebühr zu kündigen und vom Reisevertrag zurückzutreten.
Im Falle einer Stornierung durch den Reisenden, egal aus welchem Grund, können die Kosten, die ihm außerhalb der Pauschalreise entstanden sind, wie z. B. Transport zum Reisestartpunkt und zurück, Einholung von Visa, Reisedokumenten, Impfungen, erforderliche Ausrüstung, nicht Gegenstand einer Rückerstattung sein.
5.1. Stornierung vor Reisebeginn
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn gegen Zahlung der Stornogebühr wie unten aufgeführt vom Reisevertrag zurücktreten. Wenn Sie Ihre Pauschalreise vor Reisebeginn stornieren müssen, müssen Sie Alta-Via so schnell wie möglich per E-Mail benachrichtigen. Das Absendedatum der E-Mail gilt als Stornierungsdatum für die Berechnung der Stornierungsgebühren. Unstornierbare Reservierungen von Berghütten, Hotels, Versicherungskosten, sowie Hafen- und Flughafengebühren, können unter keinen Umständen zurückerstattet werden, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung.
Alta-Via hat die folgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitpunktes des Rücktritts und dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:
5.2. Umbuchung
Wird auf Wunsch des Reisenden eine Umbuchung vorgenommen, kann Alta-Via ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.
5.3. Stornierung wegen außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände
Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Reisebeginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Reisevertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen werden. In diesem Fall muss die Beurteilung des Eintretens dieser Umstände auf objektiven Faktoren beruhen.
5.4. Reiseübertragung auf eine andere Person
Der Reisende kann die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter Zahlung zusätzlicher angemessener Kosten – auf eine andere Person übertragen.
5.5. Reiseabbruch
Ein freiwilliger Reiseabbruch durch einen Reisenden sowie Ausschluss des Reisenden durch den Bergführer wegen unzureichenden Niveaus, wegen Nichtbeachtung der Sicherheitsanweisungen oder wegen der in Artikel 9 genannten Gründe berechtigen zu keiner Erstattung des Reisespreises.
Dasselbe gilt für den Fall, dass ein Reisender die Tour freiwillig abbricht, weil das Wetter schlechter als erwartet ist. Wenn das der Fall ist, wird der Aufenthalt nicht abgebrochen, sondern das Programm wird vom Bergführer angepasst. Nur der Bergführer der Tour kann entscheiden, ob das Programm oder der Aufstieg durchgeführt und fortgesetzt wird oder nicht.
6.1. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Ist in dem Programm, welches Vertragsinhalt geworden ist, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann Alta-Via vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Alta-Via wird die Reisenden benachrichtigen, spätestens:
Eine alternative Lösung kann vorgeschlagen werden. Falls Ihnen die vorgeschlagene Alternative nicht passt, werden Ihnen Ihre geleisteten Zahlungen unverzüglich vollständig zurückerstattet, ohne weitere Entschädigung. Alta-Via übernimmt keine Erstattungen für Fremdleistungen wie z. B. Flüge, Bahnkarten, Hotelbuchungen, die der Reisende außerhalb des Reisevertrages von Alta-Via erworben hat.
6.2. Stornierung wegen außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände
Alta-Via kann das Programm einer Reise aufgrund eines Unfalls oder einer plötzlichen und unvorhersehbaren schweren Erkrankung des Reiseleiters ändern oder stornieren, oder aufgrund außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände, insbesondere aus Gründen der Aufrechterhaltung der Sicherheit von Reisenden oder aufgrund einer Anordnung einer Verwaltungsbehörde. In diesem Fall behält sich Alta-Via insbesondere das Recht vor, die Reise zu stornieren oder zu ändern, ohne dass der Reisende eine Entschädigung verlangen kann.
Wir verwenden in diesem Absatz 7. den Begriff „Bedingungen“, um uns sowohl auf die Bedingungen des Berges (Schnee, Eis, keine Wiederfrostung, Bergsturzgefahr, Risiken durch Gletscherschwund, Auftauen des Permafrosts) als auch auf die erwarteten Wetterbedingungen und die Schneebedingungen (Stabilität und Qualität des Schnees) zu beziehen. Alta-Via und die betreuenden Bergführer verfolgen regelmäßig die Entwicklung dieser Bedingungen vor und während der Saison.
7.1. Vor Beginn der Tour
Der Bergführer wird mit Ihnen einige Tage vor Beginn der Tour eine Übersicht über die Bedingungen erstellen.
7.1.1 Entscheidung des Alta-Via-Bergführers
Wenn sich die Bedingungen einige Tage vor Beginn der Tour als zu ungünstig erweisen, können der Bergführer und Alta-Via die Tour ganz einfach absagen. Es kann Ihnen eine Alternative (an einem anderen Ort oder zu einem späteren Zeitpunkt) angeboten werden. Wenn Ihnen die vorgeschlagenen Alternativen nicht zusagen, erstatten wir Ihnen den Betrag ohne weitere Entschädigung zurück. Alle von Ihnen verursachten Kosten bleiben zu Ihren Lasten (Kauf von Fahrkarten, Hotel, für den Aufenthalt benötigtes Material, Verwaltungskosten).
Die Rückerstattung seitens Alta-Via erfolgt schnellstmöglich nach Abzug aller Kosten, die Alta-Via bereits entstanden sind und die wir nicht zurückerstattet bekommen könnten, wie z.B. Anzahlungen, Unterbringungskosten, Fahrkarten, Visakosten, Versicherungsprämien oder andere Kosten.
7.1.2 Entscheidung der Teilnehmer
Wenn Alta-Via und der Bergführer nach der Analyse der Bedingungen beschließen, die Tour fortzusetzen, und die Reisenden ihre Teilnahme stornieren möchten, erfolgt diese Stornierung gemäß den in Absatz 5.1 dieser Verkaufsbedingungen festgelegten Modalitäten.
7.2 Während der Tour
7.2.1 Entscheidung des Alta-Via-Bergführers
Wenn sich während der Tour herausstellt, dass die Bedingungen schlechter sind als erwartet, wird die Tour nicht abgebrochen, sondern das Programm vom Bergführer angepasst. Nur der Bergführer der Tour kann entscheiden, ob das Programm oder die Besteigung durchgeführt und fortgesetzt wird oder nicht.
7.2.2 Entscheidung der Teilnehmer
Wenn der Bergführer der Tour entscheidet, dass die Tour mit eventuellen Anpassungen angesichts der Bedingungen fortgesetzt werden kann, und die Teilnehmer den Aufenthalt abbrechen möchten, erfolgt dieser Abbruch gemäß den in Absatz 5.5 der vorliegenden Verkaufsbedingungen vorgesehenen Modalitäten.
8.1. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot steht hier: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de.
8.2. Gepäck
Die Fluggesellschaft haftet allein für Schäden, Diebstahl, Verlust oder Verspätung des ihr anvertrauten Gepäcks. Während der Reise kann das Gepäck auch mit einfachen Mitteln transportiert werden (lokales Taxi, Lasttiere, Träger, Fähre, Privatboot, Schubkarren, Karren) und muss an diese Bedingungen angepasst werden. Alta-Via zahlt keine Entschädigung im Falle einer Beschädigung. Jeder Reisende muss zerbrechliche und wertvolle Gegenstände (Brillen, elektronische Geräte, Medikamente, Dokumente, Zahlungsmittel usw.) stets bei sich haben.
Alta-Via kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von Alta-Via oder von dem Reiseleiter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Ist der Reisende den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen erkennbar körperlich oder psychisch nicht gewachsen, ist Alta-Via berechtigt, den Reisende ganz oder teilweise vom Reiseprogramm auszuschließen. Bei Kündigung bzw. Ausschluss behält Alta-Via den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
10.1 Während der Reise
Wir bitten Sie, sich mit Alta-Via in Verbindung zu setzen, wenn Sie eine Nichtübereinstimmung bei der Durchführung der Dienstleistungen Ihrer Reise feststellen, indem Sie unsere Telefonnummer wählen, die auf den von Alta-Via übermittelten Dokumenten angegeben ist. Im Schadensfall wird gegebenenfalls berücksichtigt, dass Sie die Nichterfüllung der Leistungen während Ihrer Reise nicht melden, da dies finanzielle Folgen haben könnte.
10.2 Nach der Reise
Jeder Reisende hat die Möglichkeit, eine Beschwerde über die Bedingungen für die Durchführung der Dienstleistungen seiner Reise schriftlich an Alta-Via zu senden, sobald wie möglich nach Rückkehr von der Reise. Nachdem der Reisende in unseren Kundenservice eingetreten ist und keine zufrieden stellende Antwort innerhalb von maximal 60 Tagen erhalten hat, kann er den Vermittler für Tourismus und Reisen kontaktieren: MTV Mediation Tourisme Voyage - BP 80 303 - 75823 Paris Cedex 17 www.mtv.travel.
11.1. Haftpflichtversicherung MAIF - Avenue Salvador Allende F-79000 Niort, Nr.4025047J.
11.2. Haftung von Alta-Via
Alta-Via ist für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag enthaltenen Reisedienstleistungen verantwortlich. Alta-Via wird den Reisenden in Schwierigkeiten angemessen unterstützen.
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, falls nicht bereits vorhanden, den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung dringend empfohlen und sie sind verpflichtet eine Versicherung zur Deckung der Kosten für Rücktransport, Bergrettung, Bergung und Suchdienste bei Unfall oder Krankheit abzuschließen um an einer unserer Reisen teilzunehmen. Jeder Reisende muss vor Reiseanmeldung die Risiken überprüfen, für die er bereits versichert ist. Jeder Reisende hat die Möglichkeit, bei der Reiseanmeldung zwei verschiedene Versicherungen durch Alta-Via abzuschließen:
Achtung: Die Reiserücktrittsversicherung ist nur bei der Anmeldung abzuschließen!
Mit Abschluss der Versicherung ist kein Wechsel mehr möglich. Sollten Sie unsere Reise-Rücktransport-Versicherung ablehnen (z.B. Auslandskrankenversicherung, DAV, etc…), müssen Sie uns die Kontaktdaten Ihrer gültigen Reise-Rücktransport-Versicherung für diese Reise unbedingt mitteilen (Vertragsnummer und Tel 24/7).
Die von uns angebotene Reiserücktrittskostenversicherung enthält keine Reiseabbruch-Versicherung und keine Versicherung für Verlust oder Diebstahl von Gepäck.
Ausschnitte aus unseren Versicherungsverträgen: www.alta-via.fr/versicherung.
Die Informationen, die Sie uns übermitteln, werden in einer von Alta-Via gespeicherten Datei gespeichert. Wenn Sie sich für eine Reise anmelden, müssen Sie Alta-Via einige Informationen übermitteln. Die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten ist erforderlich, um Ihnen die Durchführung eines Vertrags zur Durchführung einer Reise anbieten zu können. Die gesammelten persönlichen Daten werden verwendet, um auf alle Informationen zu Ihren Reisewünschen, zur Ausführung Ihrer Anfragen zuzugreifen, um Ihnen Dienstleistungen oder ähnliche Angebote vorzuschlagen, die Sie interessieren könnten, um Statistiken zu erstellen, Ihre Anfrage für Newsletter zu abonnieren. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihre Daten an die Anbieter von reservierten Diensten (Berghütte, Hoteliers, Transportunternehmen usw.) oder an die technischen Dienstleister weitergeleitet werden, um die Durchführung Ihrer Bestellung von Reisediensten zu ermöglichen. Unsere Partner verpflichten sich, Ihre personenbezogenen Daten nur für bestimmte Aufgaben zu verwenden, die für den Abschluss Ihres Aufenthalts von wesentlicher Bedeutung sind, unter strikter Einhaltung Ihrer Rechte zum Schutz personenbezogener Daten und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen. Alta-Via verpflichtet sich, Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte zu übertragen oder zu verkaufen, die keine Partner sind. Ihre Daten werden für die Dauer unseres Vertragsverhältnisses und für die Dauer gespeichert, die zur Erfüllung einer gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. In jedem Fall werden Ihre persönlichen Daten für fünf Jahre vor dem endgültigen Löschen oder der Anonymisierung für fünf Jahre archiviert. Gemäß dem Gesetz „informatique, fichiers et libertés“ Nr 78-17 von 06.011978, haben Sie ein Recht auf Zugang, Widerspruch (insbesondere das Versenden von Marketingmitteilungen), Berichtigung, Einschränkung und Löschung und ein Recht auf Übertragbarkeit personenbezogener Daten. Sie haben auch das Recht, Richtlinien für das Schicksal Ihrer persönlichen Daten nach Ihrem Tod festzulegen. Diese Rechte werden per Post an Alta-Via ausgeübt. Sie haben das Recht, eine Beschwerde bei der CNIL einzureichen, wenn Sie der Meinung sind, dass wir die für personenbezogene Daten geltenden Bestimmungen nicht einhalten.
Die während des Aufenthalts aufgenommenen Bilder können für die Kommunikation von Alta-Via verwendet werden, insbesondere auf den Webseiten, in Newslettern und in sozialen Netzwerken, ohne dass Alta-Via dafür eine Entschädigung verlangen kann. Wenn Sie nicht möchten, dass Bilder von Ihnen von Alta-Via verwendet werden, bitten wir Sie, uns das möglichst schon während Ihres Aufenthaltes, spätestens aber vor Ihrer Abreise, mitzuteilen. Alta-Via wird dann die Bilder, auf denen Sie zu erkennen sind, nicht veröffentlichen..
Alta-Via behält sich das Recht vor, diese Verkaufsbedingungen jederzeit ohne Ankündigung zu ändern oder zu aktualisieren. Die aktuelle Version ist auf den Websites veröffentlicht. Die für die Reservierung der Reise geltende Fassung der Verkaufsbedingungen ist diejenige, die am Tag der Anmeldung gültig ist.
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 und dem Artikel L.211-2 II des französischen Code du Tourisme.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Alta-Via trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt Alta-Via über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:
http://www.alta-via.fr/guide/buchen/wichtigsten-rechten.html
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Haftpflichtversicherung MAIF Avenue Salvador Allende 79000 Niort
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Dieser Text ist eine Übersetzung der offiziellen französischen Version, die die Referenz im Streitfall bleibt.
Aktualisiert am 13. September 2024